Nutzungsbedingungen für Bildnutzung

18. Okt. 2026 · @Tobias Möhlenhaskamp

§ 1 Geltungsbereich und Begriffe

(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln, wie Kunden die von mir gelieferten Fotografien nutzen dürfen. Sie gelten für alle Aufträge und Bildlieferungen, auch über die Homepage www.wortkunstfetzen.de sowie Bilder, die zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt wurden, sofern im Einzelfall keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Privatkunde ist, wer die Bilder zu Zwecken nutzt, die weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sind (Verbraucher im Sinne des § 13 BGB), etwa bei Hochzeits-, Familien-, Porträt- oder Babyfotos.

(3) Gewerblicher Kunde ist, wer die Bilder für Zwecke seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB), etwa Unternehmen, Agenturen, Selbständige, Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit sowie Auftraggeber für Werbung, Produkt-, Business- oder Imagefotos.

(4) Maßgeblich ist der tatsächliche Nutzungszweck. Wer private Bilder später gewerblich einsetzen will, benötigt vorab eine gewerbliche Lizenz nach § 4.

(5) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Urheberrecht und Urheberbenennung

(1) Alle Fotografien sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht liegt ausschließlich beim Fotografen, auch dann, wenn der Kunde die Bilder bezahlt hat und sie in digitaler oder gedruckter Form besitzt. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar.

(2) Der Kunde erhält nur die in diesen Bedingungen und im Auftrag ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt wurden, verbleiben beim Fotografen (Zweckübertragungsgrundsatz, § 31 Abs. 5 UrhG).

(3) Der Fotograf hat das Recht, als Urheber genannt zu werden (§ 13 UrhG). Die Nennung lautet: „Foto: Tobias Möhlenhaskamp“, bei Online-Nutzung mit Verlinkung auf www.wortkunstfetzen.de, sofern technisch möglich. Sie ist in unmittelbarer Nähe zum Bild anzubringen. Bei Nutzung auf Instagram kann auch das Konto des Fotografen verlinkt werden.

(4) Metadaten (z. B. IPTC- und EXIF-Angaben mit Urheberhinweis) und Wasserzeichen dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden (§ 95c UrhG).

(5) Der Fotograf darf die Bilder zur Eigenwerbung nutzen, etwa auf der Homepage, in Portfolios und in sozialen Medien. Der Kunde kann dem aus berechtigtem Grund widersprechen; bei Personenaufnahmen gilt zusätzlich § 6.

§ 3 Private Kunden: Nutzungsrechte und Grenzen

(1) Umfang. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Privatkunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den gelieferten Bildern für private, nicht kommerzielle Zwecke.

(2) Erlaubt sind insbesondere:

  • Ansehen, Speichern und Archivieren der Bilder.

  • Ausdrucke, Fotobücher, Poster und Leinwände für den eigenen Bedarf und als Geschenk an Familie und Freunde.

  • Weitergabe von Dateien oder Abzügen an Familie, Freunde und andere abgebildete Personen zum ebenfalls privaten Gebrauch.

  • Veröffentlichung auf privaten Profilen in sozialen Netzwerken, privaten Blogs und in Messenger-Gruppen. Die Nennung des Fotografen ist erwünscht aber nicht verpflichtend.

  • Dezente Standardbearbeitungen wie Zuschnitt, Skalierung, Umwandlung in Schwarz-Weiß und einfache Filter, solange das Bild nicht entstellt wird.

(3) Nicht erlaubt sind insbesondere:

  • jede gewerbliche Nutzung, auch mittelbar, etwa Werbung für ein Unternehmen, Online-Shops, Firmenwebsites, Bewerbungsportale mit Gewinnabsicht und Verkaufsplattformen

  • Verkauf, Vermietung, Verleih oder Lizenzierung der Bilder an Dritte, auch über Bildagenturen oder Stockfoto-Portale

  • Teilnahme an Fotowettbewerben, Einreichung bei Zeitungen, Verlagen oder Magazinen ohne vorherige Zustimmung

  • Veröffentlichung auf öffentlich zugänglichen Websites, die nicht dem privaten Gebrauch dienen, ohne vorherige Zustimmung

  • Einsatz der Bilder zum Training oder zur Optimierung von KI-Systemen (siehe § 5) sowie Veränderung der Bilder durch KIs.

(4) Hochzeits- und Eventaufnahmen. Eingeladene Gäste dürfen die Bilder privat nutzen. Die Weitergabe an Hochzeitsdienstleister (z. B. Location, Planer, Floristen) zu deren Eigenwerbung ist nur mit Zustimmung des Fotografen erlaubt.

(5) Urhebernennung. Der Kunde ist angehalten den Fotografen bei jeder öffentlichen Nutzung wie in § 2 Abs. 3 benennen. Der Verzicht auf die Nennung bei rein privaten, nicht öffentlichen Nutzungen (z. B. Wohnzimmerwand, Fotoalbum) ist unschädlich.

§ 4 Gewerbliche Kunden: Lizenzumfang, Vergütung, Grenzen

(1) Lizenz nach Vereinbarung. Gewerbliche Kunden erhalten Nutzungsrechte nur in dem Umfang, der im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Lizenzvertrag festgelegt ist. Der Lizenzumfang richtet sich nach:

  • Nutzungsart und Medium: z. B. Website, Social Media, Printwerbung, Broschüre, Verpackung, Messe, Out-of-Home, Presse

  • Dauer: befristet (z. B. 1, 3 oder 5 Jahre) oder unbefristet

  • Gebiet: z. B. Deutschland, EU, weltweit

  • Auflage und Reichweite: z. B. Stückzahl bei Printprodukten

  • Exklusivität: einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht

(2) Standardmäßig wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die im Auftrag genannten Zwecke, Medien und Zeiträume eingeräumt. Fehlt eine Angabe zu Dauer oder Gebiet, gilt eine Nutzung von [1 Jahr] in [Deutschland] als vereinbart.

(3) Vergütung. Das Honorar umfasst die Aufnahme und Bearbeitung. Die Nutzungsvergütung wird gesondert nach Umfang der Lizenz berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Gesamtpreis enthalten ist. Orientierung bieten die aktuellen Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Wirksamkeit der Lizenz. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen auf den Kunden über. Bis dahin ist jede Veröffentlichung oder sonstige Nutzung untersagt.

(5) Mehrfach- und Erweiterungsnutzung. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, etwa eine andere Kampagne, ein weiteres Medium, ein größeres Gebiet oder eine längere Laufzeit, ist vorab beim Fotografen anzufragen und gesondert zu vergüten.

(6) Weitergabe an Dritte. Eine Weitergabe der Bilder an Agenturen, Druckereien, Lieferanten, Konzerngesellschaften oder Kunden des Auftraggebers ist nur im Rahmen der Lizenz und nur für den vereinbarten Zweck erlaubt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Dritten die Bedingungen einhalten. Eine Unterlizenzierung oder Übertragung des Nutzungsrechts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

(7) Urhebernennung. Bei jeder Veröffentlichung ist der Fotograf wie in § 2 Abs. 3 zu nennen. Wird die Nennung ohne Zustimmung unterlassen, kann der Fotograf nach MFM eine Vergütung in Höhe von 100 % der vereinbarten Lizenzgebühr als Zuschlag verlangen.

(8) Belegexemplare. Von Printprodukten, in denen die Bilder verwendet werden, sind dem Fotografen kostenlos 2 Belegexemplare zu übersenden; bei Online-Nutzung genügt ein Link.

(9) Eigenwerbung des Fotografen. Der Fotograf darf die Bilder auch bei exklusiver Lizenz zur Eigenwerbung zeigen, sofern nichts anderes vereinbart wurde und Geschäftsgeheimnisse des Kunden nicht verletzt werden. Eine Sperrfrist kann im Auftrag vereinbart werden.

§ 5 Gemeinsame Regelungen: Bearbeitung, Weitergabe, Social Media, KI

(1) Bearbeitung und Entstellung. Eine Bearbeitung, die den Charakter des Bildes verändert, ist ohne Zustimmung des Fotografen nicht erlaubt. Dazu zählen Montagen, Retusche, die den Ausdruck verändert, Kombination mit anderen Bildern, Beschnitt, der den Sinn verändert, sowie jede Veränderung, die den Fotografen in seinem Ansehen beeinträchtigen kann (§§ 14, 39 UrhG). Gewerbliche Kunden dürfen Bilder für Layoutzwecke skalieren und beschneiden, soweit der Bildinhalt gewahrt bleibt. Die Veränderung der Bilder mithilfe von KI, insbesondere der abgebildeten Personen, ist untersagt.

(2) Social Media. Die Veröffentlichung auf Plattformen wie Instagram, Facebook, TikTok oder LinkedIn ist für Privatkunden im Rahmen von § 3, für gewerbliche Kunden nur im lizenzierten Umfang erlaubt. Der Fotograf ist zu verlinken oder zu markieren. Plattformen räumen sich häufig eigene Nutzungsrechte an hochgeladenen Inhalten ein; der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass hierdurch keine weitergehenden Rechte für Dritte entstehen.

(3) Künstliche Intelligenz. Die Bilder dürfen nicht zum Training, zur Feinabstimmung oder zur Bewertung von KI-Modellen verwendet und nicht in KI-Systeme hochgeladen werden, die diese Inhalte für eigene Zwecke speichern oder weiterverwenden. Der Fotograf behält sich ausdrücklich einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt nach § 44b UrhG vor. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

(4) Wettbewerbe, Auszeichnungen, Publikationen. Die Einreichung bei Wettbewerben, Verlagen und Redaktionen erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen und mit Urhebernennung.

(5) Rohdaten und Auswahl. Ein Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten (RAW), nicht ausgewählten Bildern oder Bearbeitungsprojekten besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Die Auswahl der gelieferten Bilder trifft der Fotograf im Rahmen des Auftrags.

(6) Archivierung. Der Fotograf bewahrt die Bilddateien für 12 Monate ab Lieferung auf. Danach besteht kein Anspruch auf Neulieferung. Der Kunde sichert die gelieferten Dateien selbst.

§ 6 Rechte abgebildeter Personen und Objekte

(1) Recht am eigenen Bild. Die Veröffentlichung von Personenaufnahmen setzt in der Regel die Einwilligung der abgebildeten Personen voraus (§§ 22, 23 KUG, Art. 6 DSGVO). Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er diese Einwilligungen für seine Nutzung besitzt.

(2) Gewerbliche Kunden mit Models. Bei gewerblicher Nutzung von Personenaufnahmen (Werbung, Unternehmenskommunikation) ist eine schriftliche Einwilligung (Model Release) erforderlich, die den Nutzungsumfang abdeckt. Der Fotograf stellt diese auf Wunsch bereit, sofern er die Aufnahmen selbst organisiert hat. Der Auftraggeber holt sie ein, wenn er die Models stellt oder Mitarbeiter abgebildet werden.

(3) Eigentums- und Markenrechte. Bei Aufnahmen von Gebäuden, Kunstwerken, Produkten, Marken oder Privatgrundstücken prüft der gewerbliche Kunde vor einer Veröffentlichung, ob Rechte Dritter (Hausrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Designrechte) betroffen sind. Der Fotograf haftet hierfür nur, soweit er die Rechteklärung ausdrücklich übernommen hat.

(4) Kinder und Jugendliche. Bei Aufnahmen Minderjähriger ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich. Eine Veröffentlichung in sozialen Netzwerken erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.

(5) Widerruf. Ein Widerruf der Einwilligung durch eine abgebildete Person berührt die Rechte des Fotografen aus diesem Vertrag nicht; der Kunde stellt den Fotografen von daraus entstehenden Ansprüchen frei, soweit er die Einwilligung einzuholen hatte.

§ 7 Verstöße, Vertragsstrafe, Haftung

(1) Unerlaubte Nutzung. Nutzt der Kunde die Bilder über den eingeräumten Umfang hinaus, kann der Fotograf Unterlassung verlangen und die für die tatsächliche Nutzung übliche Lizenzgebühr nachfordern. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz nach § 97 UrhG, bleiben unberührt.

(2) Vertragsstrafe. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Bedingungen durch einen gewerblichen Kunden ist je Verstoß eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe der Fotograf nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüfen lassen kann (Hamburger Brauch). Gegenüber Privatkunden wird zunächst abgemahnt und zur Beseitigung der Rechtsverletzung aufgefordert.

(3) Beseitigung. Der Kunde entfernt auf Aufforderung unverzüglich unerlaubt veröffentlichte Bilder und weist die Entfernung nach.

(4) Haftung des Fotografen. Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Das gilt gegenüber Privatkunden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

(5) Farbabweichungen. Farbabweichungen zwischen Bildschirm und Druck sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Der Fotograf kann eine Anpassung der Dateien für den Druck gesondert anbieten.

(6) Freistellung. Der gewerbliche Kunde stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unerlaubten oder rechtswidrigen Nutzung der Bilder durch den Kunden entstehen.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats entzogen werden.

(2) Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Vechta.

(3) Schriftform. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und des Auftrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Das gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel.

(4) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(5) Datenschutz. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung unter https://www.wortkunstfetzen.de/datenschutz

(6) Einbeziehung. Diese Nutzungsbedingungen sind auf der Homepage abrufbar und werden mit Angebot oder Auftragsbestätigung übermittelt. Mit Auftragserteilung oder Annahme der Bilder erkennt der Kunde sie an.

Stand: 18.Oktober 2026